Minderung: Minderung bedeutet Herabsetzung der Werklohnvergütung wegen Mangelhaftigkeit des Bauwerks. Im Bauvertragsrecht zählt die Minderung zu den sogenannten sekundären Gewährleistungsrechten . Ein Anspruch auf Minderung entsteht im Bauvertragsrecht nach ...
Diese Homepage bookmarken bei...