Die neue und verschärfte Energieeinsparverordnung EnEV 2009 für Gebäude wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt ab 1. Oktober in Kraft.
- Bei Neubauten:
Vergleichbar zur EnEV 2007 und den vorherigen Verordnungen ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt, ist die neue Verordnung anzuwenden. Bei lediglich anzeigepflichtigen Vorhaben ist entsprechend der Zeitpunkt der Bauanzeige entscheidend.
- Beim Bestand:
Bei Sanierungen, die keiner Meldung an die Baubehörde bedürfen ( z.B. Dach- oder Fassadendämmung ), ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.
- Die Energieausweise:
Energieausweise für Neubau und Bestand müssen ab dem Tag des Inkrafttretens der EnEV 2009, also ab 01.10.2009, dem neuen, leicht geänderten Musterformular entsprechen.
Die EnEV 2009 als Download im Detail:
Das Bundeskabinett hatte am 18.06.2008 den Entwurf der Novelle der EnEV beschlossen:
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