Meldungen zur Novellierung der VOB
Neue VOB 2009 tritt vorraussichtlich noch im Mai 2010 in Kraft
Bevor die neue VOB 2009 in Kraft tritt, muss zunächst noch die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft treten.
Aktueller Stand: Das Bundeskabinett hat am 28.04.2010 den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März 2010 zu der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie erarbeiteten Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) zugestimmt. Die Änderungswünsche betrafen im wesentlichen formelle Änderungen.
Mit der Vergabeverordnung sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) nun endgültig verabschiedet. Sie treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kürze in Kraft.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 26.03.10 der neuen Vergabeverordnung - VgV - nur unter Maßgabe von 12 Änderungen zugestimmt [ BR-Drucksache 40/10 (B) ].
Hintergrund:
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das Grundlagen- und Nachschlagewerk für die Bauvergabe in Deutschland. Mit der komplett aktualisierten Ausgabe VOB 2009 werden Änderungen in Teil A (VOB/A, DIN 1960), Teil B (VOB/B, DIN 1961) sowie Teil C (VOB/C) gültig.
Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) hat Vorschläge zur Verschlankung und Vereinfachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erarbeitet.
Der DVA-Vorstand hat am 18. Mai 2009 die Neufassung der VOB - Ausgaben 2009 - beschlossen.
Die im Bundesanzeiger vom 15.Oktober 2009 (Nr. 155, Seite 3349) veröffentlichte Fassung der VOB 2009 kann auf der Web-Seite des DVA eingesehen werden. ► Text VOB 2009 online / pdf Download
Der Abschnitt 1 des Teils A der VOB und Teil B der Ausgabe 2009 sollen gemeinsam erst mit der Vergabeverordnung (VgV), die den Abschnitt 2 des Teils A der VOB in Bezug nimmt, in Kraft treten. Hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, sodass mit einem Inkrafttreten erst im Frühjahr 2010 zu rechnen ist.
Die VOB 2009 löst die seit 1.11.2006 gültige VOB 2006 ab.
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