Gut beraten mit dem bedarfsbasierten Energieausweis
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können. "Je stärker die Energiepreise steigen, desto mehr interessieren sich Eigentümer für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes", sagt Felicitas Kraus, Expertin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). "Der Energieausweis hilft dabei und schafft Orientierung".
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