Insulating / Isoliertechnik - independent Thermal Insulation Network : i-s-o
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Kategorie: Schallschutz
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Themen : 
Information und FAQ rund um Isoliertechnik, Dämmstoffe, VOB, Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union

Dämmstoffe (1)

Energiepass (28)

Förderung und Finanzierung (36)

Industrie-Isolierer/-in (6)

Schimmel (13)

VOB Teil B 2002 (18)

VOB Teil B 2009 (4)


Die neuesten Beiträge

Artikel: von: am: gelesen:  
  •  Kurzinfo
  • Kurzinfo

    Industrie-Isolierer ...

    ... schützen Menschen und Gebäude vor Hitze, Kälte und Lärm. Sie wickeln, kleben, verdrahten Dämmstoffe oder bringen sie auf andere Art an oder füllen Dämmstoffe z. B. in Ritzen und Löcher.

    Besonders gut ist ...

    ... die abwechslungsreiche Arbeit und bei der Arbeit auch andere Fachberufe kennen zu lernen.

    Bewerber/-innen sollten ...

    ... gesundheitlich fit sein, "mit Köpfchen" arbeiten, gerne im Team arbeiten, technisches und handwerkliches Verständnis haben, geschickt und möglichst schwindelfrei sein.

    Dauer der Ausbildung?

    3 Jahre

    iso09.12.2010
    126Druckbare Seite 
  •  Was kann ich aus dem Beruf später einmal machen?
  • Was kann ich aus dem Beruf später einmal machen?

    Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach gehts weiter, beispielsweise als Techniker der Fachrichtung Bautechnik. Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein. Klar ist: Keiner muss sein Leben lang immer im gleichen Job dasselbe tun. Im Gegenteil: Wer heutzutage gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. als selbständiger Unternehmer haben will, muss flexibel sein und sich regelmäßig weiterbilden. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.:

    • Wärmedämmung
    • Schall- und Brandschutz
    • Wand- und Abdichtungstechnik
    iso09.12.2010
    117Druckbare Seite 
  •  Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
  • Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

    Zugangsvoraussetzung

    Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Manche Betriebe erwarten aber die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). Die Ausbildung besteht aus zwei Stufen: Nach einer zweijährigen Ausbildung zum "Isolierfacharbeiter" folgt ein weiteres Ausbildungsjahr mit dem Abschluss "Industrie-Isolierer".

    Ein verwandter Ausbildungsberuf ist der Kälte-Wärme-Schallschutzisolierer des Handwerks.

    iso09.12.2010
    219Druckbare Seite 
  •  Was ist besonders gut?
  • Was ist besonders gut?

    • die abwechslungsreiche Tätigkeit.
    • die Arbeit im Team auch mit anderen Berufsgruppen.

    Nicht geeignet ist die Ausbildung ...

    • bei Empfindlichkeit oder Allergien gegenüber Metall- und Faserstaub oder chemischen Stoffen

    iso09.12.2010
    118Druckbare Seite 
  •  Für wen ist der Job geeignet?
  • Für wen ist der Job geeignet?

    Bewerber sollten ...

    • gesundheitlich fit sein
    • "mit Köpfchen" arbeiten
    • gerne im Team arbeiten
    • technisches und handwerkliches Verständnis haben
    • geschickt und möglichst schwindelfrei sein

    iso09.12.2010
    201Druckbare Seite 
  •  Was machen Industrie-Isolierer?
  • Was machen Industrie-Isolierer?

    Menschen, aber auch Gebäude und Anlagen vor Feuer, Hitze, Kälte und Lärm zu schützen ist die Aufgabe der Industrie-Isolierer. Damit beispielsweise Wasserleitungen nicht einfrieren oder die Innenräume von Gebäuden nicht zu "Backöfen" werden, verarbeiten Isolierer verschiedenste Dämmstoffe an Außenwänden oder auf Rohrleitungen. Sie fertigen die erforderlichen Trag- und Stützkonstruktionen an und montieren Verkleidungen aus Blechen und Kunststoffen. Mit ihrer Arbeit leisten sie auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, denn mit gut isolierten Gebäuden lässt sich viel Energie sparen.

    iso09.12.2010
    217Druckbare Seite 
  •  VOB/B 2009 §4 - Ausführung
  • 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse - z.B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerberecht - herbeizuführen.
    iso27.09.2010
    230Druckbare Seite 
  •   VOB/B 2009 § 3 - Ausführungsunterlagen
  • (1) Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.
    iso27.09.2010
    151Druckbare Seite 
  •   VOB/B 2009 § 2 - Vergütung
  • (1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
    iso27.09.2010
    188Druckbare Seite 
  •  VOB/B 2009 § 1 - Art und Umfang der Leistung
  • (1) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
    iso27.09.2010
    143Druckbare Seite 
  •  Was versteht man unter einer Haftungsfreistellung?
  • In verschiedenen Förderprogrammen bieten Förderbanken bei unzureichenden Sicherheiten des Darlehensnehmers anteilige Haftungsfreistellungen an (z.B. Mikro-Darlehen und StartGeld der KfW). Dadurch entlastet das Förderinstitut die Hausbank von einem Teil der Haftung für die Rückzahlung des Förderdarlehens.
    iso03.08.2007
    804Druckbare Seite 
  •  Worin liegt die Bedeutung des Businessplans?
  • Ein fundierter Businessplan ist für Existenzgründer von entscheidender Bedeutung. Er gibt u.a. Aufschluss über die Wettbewerbschancen und damit letztlich auch über die Erfolgschance des Vorhabens: Fakten und Argumente sind für den Erhalt der Fördermittel ausschlaggebend. Der Standort, die Markt- und Konkurrenzsituation, aber auch das Management sollten darin klar und aussagekräftig beschrieben werden.
    iso03.08.2007
    740Druckbare Seite 
  •  Worin liegen die Vorteile von Nachrangdarlehen?
  • Nachrangdarlehen besitzen einen eigenkapitalähnlichen Charakter, der Darlehensgeber tritt im Rang hinter die Forderungen der übrigen Fremdkapitalgeber zurück. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich. Nachrangdarlehen verbessern die Bonität des Unternehmens und erleichtern so die Kreditaufnahme für die laufende Geschäftstätigkeit. Allerdings ist zu beachten, dass der Kreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens haftet. Nachrangdarlehen werden z.B. im Rahmen des Unternehmerkapitals - ERP-Kapital für Gründung, ERP-Kapital für Wachstum, Kapital für Arbeit und Investitionen - vergeben.
    iso03.08.2007
    794Druckbare Seite 
  •  Worin liegen die Vorteile von Förderdarlehen?
  • Förderdarlehen haben den Vorteil, dass sie zinsgünstig und mit langen Laufzeiten (bis zu 20 Jahre) versehen sein können. Darüber hinaus können sie längere tilgungsfreie Zeiträume bieten.
    iso03.08.2007
    683Druckbare Seite 
  •  Wie werden Förderdarlehen beantragt?
  • Die erste und entscheidende Station ist die Hausbank. Nur wer eine Bank oder Sparkasse als Hausbank von seinem Vorhaben überzeugt, hat die Chance, eine Förderung zu erhalten. Die Hausbank reicht den Antrag an das jeweilige Förderinstut weiter (KfW Mittelstandsbank oder Förderbanken der Länder).
    iso03.08.2007
    676Druckbare Seite 
  •  Wie werden Ausfallbürgschaften beantragt?
  • In der Regel über die Hausbank bzw. die Beteiligungsgesellschaft. In den entsprechenden Fällen auch über eine Bausparkasse, Versicherung oder Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter, Richtlinien, Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch unter www.vdb-info.de abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten mit einem Programm "Bürgschaft ohne Bank - BoB" die Möglichkeit, bei kleineren Bürgschaften sich direkt an die Bürgschaftsbank zu wenden.
    iso03.08.2007
    667Druckbare Seite 
  •  Wie können Sie das Gespräch mit der Bank optimal vorbereiten?
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens den "eTrainer Bankgespräch" zur optimalen Vorbereitung des Bankgesprächs an.
    iso03.08.2007
    695Druckbare Seite 
  •  Wer kann Fördermittel beantragen?
  • Fördermittel für Investitionen im Bereich der Wirtschaft können insbesondere von Existenzgründern, bestehenden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe beantragt werden. Der Antragsteller muss in der Regel bestimmte persönliche oder organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Bei Existenzgründern gehört hierzu insbesondere die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Gründers.
    iso03.08.2007
    758Druckbare Seite 
  •  Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?
  • Alle gewerblichen Unternehmen und Freien Berufe (in einigen Bundesländern auch Landwirte, Gartenbaubetriebe und Fischer), denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Ihr Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.
    iso03.08.2007
    706Druckbare Seite 
  •  Wer kann Beteiligungskapital erhalten?
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und vergleichbare Einrichtungen beteiligen sich in erster Linie an Existenzgründungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
    iso03.08.2007
    704Druckbare Seite 


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