| Welche Gründungsinvestitionen können durch Förderdarlehen mitfinanziert werden? | | geschrieben von: iso, am: 03.08.2007 | Mitfinanziert werden Investitionen und z.T. Betriebsmittel für gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen in Deutschland. Förderfähig sind die Gründung einer selbstständigen Existenz, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens, die aktive Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen sowie ggf. eine Nebenerwerbstätigkeit, wenn sie später zum Haupterwerb erweitert werden soll. Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Sanierungsfälle sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
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